Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2018. Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
20.11.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2018 zu beschließen. Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:3/0/0
22.11.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 9/1/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das Jahr 2018. Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 22/1/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" in Höhe von 1.000.000,00 Euro