Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Ausführungsplanung für die Anpassung der Schmutzwasserkanalisation an die örtlichen Verhältnisse im Bereich Friedrichplatz.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Stadt Forst (Lausitz)