Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2022.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
11.10.2021 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 12 - ungeändert beschlossen
13.10.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 12 -
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2022.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 8/0/0
Damit ist der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
Herr Donat, Frau Smoller und Frau Schneider verlassen die Veranstaltung.
29.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2022.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" in Höhe von 1.500.000,00 Euro