Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2021 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
11.10.2021 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 13 - ungeändert beschlossen
13.10.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 13 -
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2021 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis: 8/0/0
Damit ist der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
29.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2021 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" in Höhe von 1.500.000,00 Euro