Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Klein Jamno“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.