Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Planung  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 15.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:15
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über die Einwände der Niederschrift vom 04.05.2023    
Ö 5  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 6  
Zwischenpräsentation der Machbarkeitsstudie für eine innerstädtische Straßenverbindung über die Neiße    
Ö 7  
Information zum innerstädtischen Willkommensverkehrsraum    
Ö 8  
Energiepark Bohrau hier: Information zum Stand des städtebaulichen Vertrages    
Ö 9  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
Enthält Anlagen
SVV/0546/2023 (neu)  
Ö 10  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung"
Enthält Anlagen
SVV/0545/2023 (neu)  
Ö 11  
Bestätigung der Aufgabenstellung zur Erarbeitung einer Studie zur Vertiefung der Schulentwicklungskonzeption im Bereich der Gutenberg Oberschule Forst
Enthält Anlagen
SVV/0574/2023  
Ö 12  
Entwicklung des Naturschutzgebietes „Euloer Bruch“ einschließlich der Mulknitzer Teichlandschaft
Enthält Anlagen
SVV/0539/2023(neu)  
Ö 13  
Beschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Südstadt, Teilgebiet 4A (5,6) a) Anlage 1: Stellungnahmen derberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0571/2023  
Ö 14  
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0581/2023  
Ö 15  
Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
Enthält Anlagen
SVV/0586/2023  
Ö 16  
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Enthält Anlagen
SVV/0587/2023  
Ö 17  
Nachhaltige Entwicklung des Schul-, Sport- und Freizeitzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am Wasserturm hier: Anpassung von Beschlüssen und Ausschreibung von Planungsleistungen
SVV/0567/2023 (neu)  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Antrag auf Befreiung der r die Kampfbahn Typ-C relevanten Teile der Allee gemäß § 67 BNatSchG mit den vom Landkreis geforderten Unterlagen zu stellen. Der entsprechende Bescheid ist den Stadtverordneten sofort zur Kenntnis zu geben. Die Betreiber der betroffenen Strom- und Niederschlagswasserleitungen werden aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der für die Laufbahn Typ-C notwendigen Maßnahmen zu erstellen.  

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zunächst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm auszuschreiben. Es wird geprüft, ob bestehende Planungsverträge genutzt werden können.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ Investitionen im Quartier / Sozialer Zusammenhalt“ fortzuschreiben und das Einzelvorhaben Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit kann das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird eine Voranfrage auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit des Einzelvorhabens 'Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm' im Programm "Sozialer Zusammenhalt" beim LBV Cottbus gestellt.

 

   
    05.06.2023 - Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/4

 

Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage angenommen.

 

   
    08.06.2023 - Ausschuss für Bauen und Vergabe
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
   
    12.06.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
   
    15.06.2023 - Ausschuss für Planung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   
   
    21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Antrag auf Befreiung der für die Kampfbahn Typ-C relevanten Teile der Allee gemäß § 67 BNatSchG mit den vom Landkreis geforderten Unterlagen zu stellen. Der entsprechende Bescheid ist den Stadtverordneten sofort zur Kenntnis zu geben. Die Betreiber der betroffenen Strom- und Niederschlagswasserleitungen werden aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der für die Laufbahn Typ-C notwendigen Maßnahmen zu erstellen. 

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zuchst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm auszuschreiben. Es wird geprüft, ob bestehende Planungsverträge genutzt werden können.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ Investitionen im Quartier / „Sozialer Zusammenhalt“ fortzuschreiben und das Einzelvorhaben Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit kann das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird eine Voranfrage auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit des Einzelvorhabens 'Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm' im Programm "Sozialer Zusammenhalt" beim LBV Cottbus gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

5/3/0

   
    07.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmung Punkt 1: 14/9/3

Damit ist Punkt 1 mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung Punkt 2: 14/6/6

Damit ist Punkt 2 mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung Punkt 3: 16/4/6

Damit ist Punkt 3 mehrheitlich angenommen.

 

Gesamtabstimmung: Alle Fraktionen bestätigen, dass die Vorlage damit abgestimmt ist.

 

 

Herr Staudacher gibt eine persönliche Erklärung ab:

 

Ich wünsche, dass wichtige Informationen, wie die des Landkreises, Landrates bzw. Frau Riedel in der Zukunft umgehend zugesandt werden, unabhängig von irgendwelchen Fristen und sollte es Gründe geben, die die Nichtzustellung oder sofortige Zustellung bedingen, dass es eine rechtliche Begründung gibt. Denn mit „das müssen wir noch kommentieren“, nnen wir rechtlich nicht arbeiten. Ich möchte solche Informationen sofort haben.“

 

 

 

 

Ö 18  
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