Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Wohnpark Am Hirschsprung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) wird durchgeführt.
Vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark am Hirschsprung“ ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung rechtswirksam abzuschließen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
15.06.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 16 - ungeändert beschlossen
21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Wohnpark Am Hirschsprung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Eine frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) wird durchgeführt.
Vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark am Hirschsprung“ ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der FDS Immobilien- und Vermarktungsgesellschaft mbH auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung rechtswirksam abzuschließen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
8/0/0
07.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 28 - geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 16/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.