Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Reiterhof“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.
12.04.2018 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
18.04.2018 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Reiterhof“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Lieferung einer Kleinkehrmaschine für das Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz)