Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter
6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf))
2 Sitze Fraktion CDU
1 SitzFraktion Die Linke
1 SitzFraktion SPD
1 SitzFraktion FDP
1 SitzFraktion „Wir für Forst“
25.06.2014 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter
6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf))
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehen für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 650.000 Euro