Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und
beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Verbot des Alkoholkonsums und –genusses mit folgender Maßgabe regelt:
örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten:
die Promenade,
die Cottbuser Straße, von Am Markt bis Hausnummer 20-21,
die Uferstraße von Cottbuser Straße, 50 Meter in Richtung Süden
zeitliche Befristung
keine
Ausnahmen
es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind bzw.
im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden