Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“.
Der Bebauungsplan wird begrenzt durch:
Im Norden:
Durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Osten:
Durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg
Im Süden:
Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Westen:
Durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.