Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage von
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen und wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücken 411, 209, 210 und 225 der Flur 18, Gemarkung Forst
Im Norden: durch die August-Bebel-Straße
Im Süden: durch die Käthe-Kollwitz-Straße
Im Osten: durch die Berliner Straße
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.