Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 13.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 10.02.2015    
Ö 5  
Informationen zur Grundschule Nordstadt    
Ö 5.1  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" auf Grundlage des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz) - Grundsatzbeschluss zur Kooperation der Stadt Forst (Lausitz) mit der Stadt Cottbus, der Stadt Guben, der Stadt Drebkau, dem Amt Peitz, dem Amt Burg/Spreewald, dem Amt Döbern-Land, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern (Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0122/2015  
Ö 5.2  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" Kooperationsvertrag zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg zwischen der Stadt Forst (Lausitz), dem Amt Döbern-Land,der Stadt Döbern und den Gemeinden Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal und Wiesengrund (Grundlage zur Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0123/2015  
Ö 6  
Schulentwicklungsteilplanung Grundschule Keune
Enthält Anlagen
SVV/0119/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt den Bürgermeister mit der Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Teilrücknahme des Genehmigungsbescheides vom 24.02.2011 des Ministeriumsr Bildung, Jugend und Sport bezüglich der Auflösung der Grundschule Keune, welcher in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 vom 26.01.2011 im Beschlusspunkt 3 „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulungen einer ersten Klasse mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 und wird bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst seine Grundlage hat.

 

 

 

   
    13.04.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) den Bürgermeister mit der Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Teilrücknahme des Genehmigungsbescheides vom 24.02.2011 des Ministeriumsr Bildung, Jugend und Sport bezüglich der Auflösung der Grundschule Keune, welcher in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 vom 26.01.2011 im Beschlusspunkt 3 „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulungen einer ersten Klasse mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 und wird bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst“ seine Grundlage hat, zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0

   
    22.04.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    06.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt den Bürgermeister mit der Schaffung der schulrechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Teilrücknahme des Genehmigungsbescheides vom 24.02.2011 des Ministeriumsr Bildung, Jugend und Sport bezüglich der Auflösung der Grundschule Keune, welcher in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 vom 26.01.2011 im Beschlusspunkt 3 „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulungen einer ersten Klasse mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 und wird bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst“ seine Grundlage hat.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 7  
Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
SVV/0121/2015  
Ö 8  
Informationen zum Stand der Vorbereitungen der 750-Jahr-Feier    
Ö 9  
Information zum Stand der Neukonzeption zur Vereinssportförderung    
Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0124/2015  
Ö 11  
Werkleiterin des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) ab dem 01.01.2015
SVV/0113/2015  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Sonstiges    
N 14     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunlaverfassung des Landes Brandenburg, hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A für die Leistung Kassen-, Service-, Einlass- und Bewachungsaufgaben für das Jahr 2015 im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)      
N 15     Anfragen      
N 16     Sonstiges