Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Ortsteil Klein Jamno der Kreisstadt Forst (Lausitz)“ sowie auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.