Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Durchführungsfrist der rechtskräftigen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Nordstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
11.11.2021 - Ausschuss für Planung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1
Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.
17.11.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Durchführungsfrist der rechtskräftigen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Nordstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
10/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
15.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 25/0/0
Damit ist die Beschlussvorlageeinstimmig angenommen.