Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließtgemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäߧ 12 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung der Deponie Forst“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
11.11.2021 - Ausschuss für Planung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
17.11.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäߧ 12 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung der Deponie Forst“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen Deponie und Abfallentsorgung.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
10/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
15.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:25/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.