Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Anlage 2-6) für das Jahr 2003.
Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
1/4-jährlich nach Quartalsende ist der Plan-Ist-Vergleich dem Finanzausschuß und dem Haupt- und Petitionsausschuß sowie anschließend der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.