Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 16. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 16. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:18
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschriften von der 15. Sitzung am 02.11.2005 und von der Sondersitzung am 18.11.2005    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" (Verfasser : Herr Krahl)
SVV/0582/2005  
Ö 8  
Nachtragsstellenplan 2005/1 (Verfasser : Frau Görs)
SVV/0547/2005  
Ö 9  
Grundsatzentscheidung zur Standortverlagerung der evangelischen Kindertagesstätte Forst (Verfasser : Bossert, Bettina)
SVV/0548/2005  
Ö 10  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) (Verfasser : Herr Handreck)
Enthält Anlagen
SVV/0538/2005  
Ö 11  
1. Änderungssatzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) (Verfasser : Herr Seidel Verfasser 2: Herr Handreck)
Enthält Anlagen
SVV/0561/2005  
Ö 12  
Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0554/2005  
Ö 13  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) - Erschließungsbeitragssatzung - (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0526/2005  
Ö 14  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0558/2005  
Ö 15  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwasserabgabensatzung (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0559/2005  
Ö 16  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für den Ahornweg (von Am Waldgürtel bis Am Waldgürtel), Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0562/2005  
Ö 17  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die August-Bebel-Straße (von Grenze Sanierungsgebiet bis Ausbauende der Verkehrsanlage) (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0565/2005  
Ö 18  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für Am Waldgürtel (von Am Waldgürtel Haus-Nr. 10-12), Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0566/2005  
Ö 19  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Forster Straße, Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und unselbständige Grünanlagen (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0567/2005  
Ö 20  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Bahnhofstraße (von Cottbuser Straße bis Frankfurter Straße) (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0568/2005  
Ö 21  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Lindenstraße/Lindenplatz (von Haus-Nr. 2 bis 6) (Verfasser : Frau Baerwald)
Enthält Anlagen
SVV/0575/2005  
Ö 22  
Beschluss zum Bebauungsplan 1. Änderung "Neuansiedlung Horno" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss (Verfasser : Herr Friedrich)
Enthält Anlagen
SVV/0549/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”. Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt begrenzt:

 

Teilbereich 1:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 155, 181 und der Falkenstraße, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 181 sowie durch die südwestliche Grenze der Robert-Koch-Straße.

Im Osten:

Innerhalb der Fluren 8 und 14 durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 530, 536, 535, 531, 533, die östlichen Grenzen der Flurstücke 531, 523 und 527.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 888, die nördliche Grenze der Flurstücke 912 und 913, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 113 und 110, die östliche Grenze der Euloer Straße, die südlichen Grenzen der Flurstücke 117 und 115, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 893 und 819, die östlichen Grenzen der Flurstücke 819, 941, 942, 939, 938, 823, 948, 544, 545, 547, 549, die nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 211, die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 543 und die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 541, 538, 511.

 

Teilbereich 2:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 505 und 940.

Im Osten:

Innerhalb der Flur 43 durch eine Linie in Verlängerung der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 177/2 nach Nordwesten bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 940 und nach Südosten bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 222.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 222.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die östliche Grenze der Elsterstraße.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    06.12.2005 - Planungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

   
    07.12.2005 - Hauptausschuss
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    16.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”. Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt begrenzt:

 

Teilbereich 1:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 155, 181 und der Falkenstraße, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 552 und 181 sowie durch die südwestliche Grenze der Robert-Koch-Straße.

Im Osten:

Innerhalb der Fluren 8 und 14 durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 530, 536, 535, 531, 533, die östlichen Grenzen der Flurstücke 531, 523 und 527.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 888, die nördliche Grenze der Flurstücke 912 und 913, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 113 und 110, die östliche Grenze der Euloer Straße, die südlichen Grenzen der Flurstücke 117 und 115, die östliche Grenze der Elsterstraße, die nördlichen Grenzen der Flurstücke 893 und 819, die östlichen Grenzen der Flurstücke 819, 941, 942, 939, 938, 823, 948, 544, 545, 547, 549, die nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 211, die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 543 und die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 541, 538, 511.

 

Teilbereich 2:
 

Im Norden:

Innerhalb der Flur 43 durch die südöstlichen Grenzen der Flurstücke 505 und 940.

Im Osten:

Innerhalb der Flur 43 durch eine Linie in Verlängerung der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 177/2 nach Nordwesten bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 940 und nach Südosten bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 222.

Im Süden:

Innerhalb der Flur 43 durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 222.

Im Westen:

Innerhalb der Flur 43 durch die östliche Grenze der Elsterstraße.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse:

 

1.        Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu    

       den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den  

       Anlagen 1.0 und 1.1.

 

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zu den Punkten 1 - 4, 6 - 8 und 10 - 15: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zum Punkt 5: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen zum Punkt 9: 23/0/0, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis zur Stellungnahme der Verwaltung über vorgebrachte Anregungen des Bürgers aus der Elsterstraße: 22/0/1, mehrheitlich angenommen

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan 1. Änderung “Neuansiedlung Horno”.

 

Abstimmungsergebnis: 21/0/2, mehrheitlich angenommen

Ö 23  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das III.Quartal 2005 (Verfasser : Frau Hess)
SVV/0544/2005  
Ö 24  
Anfragen    
N 25     Erneuerung Datennetzwerkkomponenten (Verfasser : Herr Wilke)      
N 26     Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Frau Joel)      
N 27     Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)      
N 28     Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)      
N 29     Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)      
N 30     Änderung des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Forst GmbH (Verfasser : Herr Handreck)      
N 31     Änderung des Gesellschaftervertrages der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (Verfasser : Herr Handreck)      
N 32     Vollzug der Abgabenordnung (AO) hier: Teilerlass eines Erschließungsbeitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO (Verfasser : Frau Baerwald)      
N 33     Erwerb eines Grundstückes (Verfasser : Lamm, Egbert)      
N 34     Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Keunescher Kirchweg, Flur 33, Flurstück 1434 mit ca. 800 m² (Verfasser : Heymel, Roswitha)      
N 35     Verteilung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen der rechtlich unselbständigen "Heiner-Schuster-Stiftung" (Verfasser : Herr Hans)      
N 36     Kostenlose Übertragung der Sportplatzanlage auf dem Gelände des Hammer - Groeschke - Platzes an den TV 1861 Forst e.V. (Verfasser : Heymel, Roswitha)      
N 37     Anfragen