1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.
2.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
02.07.2009 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 6 -
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0
09.09.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig angenommen
24.09.2009 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune.
2.Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.