Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als Vertreterin der Stadt in rechtlich selbständigen Unternehmen entsprechend Anlage 1.
09.09.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als Vertreterin der Stadt in rechtlich selbständigen Unternehmen entsprechend Anlage 1.