Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) -–Straßenbaubeitragssatzung – entsprechend Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
02.03.2005 - Bau- und Umweltausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0
09.03.2005 - Hauptausschuss
Ö 23 - zur Kenntnis genommen
Den Mitgliedern des Hauptausschusses wurde eine komplette neue Vorlage zwecks Austausch übergeben
Den Mitgliedern des Hauptausschusses wurde eine komplette neue Vorlage zwecks Austausch übergeben.
Auch hier wurde von Herrn Paeschke der Antag gestellt, keine Abstimmung im Hauptausschuss vorzunehmen. Die Vorlage soll zur abschließenden Diskussion bzw. Beschlussfassung in die SVV weitergeleitet werden.
Abstimmung zum Antrag: 7/0/2, mehrheitlich angenommen
18.03.2005 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) -–Straßenbaubeitragssatzung – entsprechend Anlage 1.
Vollzug der Abgabenordnung
hier: Erlass der Sondernutzungsgebühren und Teilerlass einer Stellplatzablösesumme für das Bauvorhaben Thumstraße/Gerberstraße/Beethovenstraße/Promenade (Verfasser : Frau Baerwald)