Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
28.09.2006 - Bau- und Umweltausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
18.10.2006 - Hauptausschuss
Ö 14 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der geänderten Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der geänderten Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:9/0/0
03.11.2006 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg sowie des § 25a der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOL / A - Lieferung und Inbetriebnahme von 10 GSM Fernwirkunterstationen
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)