Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:46
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 18.02.2015    
Ö 5  
Schulentwicklungsteilplanung Grundschule Keune
Enthält Anlagen
SVV/0119/2015  
Ö 6  
Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
SVV/0121/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

   
    13.04.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0

   
    22.04.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 8/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    06.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 7  
Selbstbindungsbeschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz), Stufe II
Enthält Anlagen
SVV/0107/2015  
Ö 8  
Beschluss der Haushaltssatzung 2015
Enthält Anlagen
SVV/0104/2015(neu)/1  
Ö 9  
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister
SVV/0117/2015  
Ö 10  
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0134/2015  
Ö 11  
Werkleiterin des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) ab dem 01.01.2015
SVV/0113/2015  
Ö 12  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" auf Grundlage des REK - des Regionalen Entwicklungskonzeptes Cottbus-Guben-Forst (Lausitz) - Grundsatzbeschluss zur Kooperation der Stadt Forst (Lausitz) mit der Stadt Cottbus, der Stadt Guben, der Stadt Drebkau, dem Amt Peitz, dem Amt Burg/Spreewald, dem Amt Döbern-Land, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Neuhausen/Spree und der Gemeinde Schenkendöbern (Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0122/2015  
Ö 13  
Teilnahme der Stadt Forst (Lausitz) am "Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)" Kooperationsvertrag zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land in der EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg zwischen der Stadt Forst (Lausitz), dem Amt Döbern-Land,der Stadt Döbern und den Gemeinden Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal und Wiesengrund (Grundlage zur Beteiligung an einem gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag SUW)
Enthält Anlagen
SVV/0123/2015  
Ö 14  
Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt" hier: Beschluss über die Gewährung von Verfahrensabschlägen im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB
SVV/0115/2015  
Ö 15  
Sanierungsgebiet "Nordost" Sanierungsgebiet "Innenstadt" hier: Beschluss über die Gewährung von Verfahrensabschlägen im Rahmen der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB
SVV/0116/2015  
Ö 16  
1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsbereich Mexiko der Stadt Forst (Lausitz) mit der Bezeichnung "Klarstellungssatzungssatzung Mexiko" 2. Beschluss zur Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Ortsbereich Mexiko der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0112/2015  
Ö 17  
Bestätigung der Ausführungsplanung für den Ersatzneubau der Schmutzwasserkanäle in der Oberstraße und im Keuneschen Kirchweg, TA Oberstraße und Skurumer Straße
Enthält Anlagen
SVV/0126/2015  
Ö 18  
Information zum derzeitigen Stand der Refinanzierung der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweisen
SVV/0125/2015  
Ö 19  
Anfragen    
N 20     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL / A - Vollstromlieferung für die Kläranlage Forst und 22 Schmutzwasserpumpstationen für die Jahre 2016 bis 2018      
N 21     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Zeitvertrag zur Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Stadtgebiet Forst (Lausitz)      
N 22     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A für die Leistung Kassen-, Service-, Einlass- und Bewachungsaufgaben für das Jahr 2015 im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)      
N 23     Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOF - Planungsleistungen nach HOAI für die Sanierung und Modernisierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz), Leistungsphasen 1und 2      
N 24     Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 5, Flurstück 65, Am Gut Neu Sacro      
N 25     Ankauf von Grundstücksflächen für den Radwegebau am Mühlgraben, Bereich Alsenstraße bis Anschluss Oder-Neißeradweg      
N 26     Ankauf von Grundstücksflächen für den Radwegebau am Mühlgraben, Abschnitt Paul-Högelheimer-Straße bis Naturheilverein      
N 27     Anfragen