TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 16.09.2015 |
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Ö 5 |
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Terminplanung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse |
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Ö 6 |
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Fragestunde für die Einwohner |
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Ö 7 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung zur aktuellen Situation im Logistik- und Industriezentrum Lausitz (Gewerbegebiet Süd) |
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Ö 8 |
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Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2016/2017 |
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SVV/0222/2015 |
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Ö 9 |
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Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" |
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SVV/0229/2015 |
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Ö 10 |
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Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0197/2015 (neu) |
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Ö 11 |
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Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz)
Bestätigung der Ausführungsplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm, hier: Teileinrichtungen des Straßenbaulastträgers Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0213/2015 |
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Ö 12 |
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz)
(Erschließungsbeitragssatzung) |
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SVV/0215/2015 |
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Ö 13 |
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Grundsatzbeschluss zur Grünen Mitte |
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SVV/0216/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, im Ergebnis der durchgeführten Fragebogenaktion zur Grünen Mitte das Marktplatzumfeld durch stufenweise, unabhängig voneinander entwickelbare Baufenster für eine zukünftige Bebauung zu ergänzen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, den Geschäftsführer der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zu beauftragen, für den verbleibenden Bereich zwei neue Varianten (mit und ohne innerstädtische Wasserfläche im Kontext mit einer Bebauung) zur Gestaltung vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten für die Planungsleistungen werden im Programm „Aufwertung“ der Städtebauförderung durch die Stadt Forst (Lausitz) finanziert. Zur Vermarktung der Bauflächen des Marktplatzumfeldes wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit dem Geschäftsführer in einer Vermarktungsstrategie zu prüfen, inwiefern durch eine Marktabfrage/Interessenbekundung Dritte (Private) bereit sind, Investitionen zu tätigen bzw. in welcher Form ggf. das Wohnungsunternehmen selbst als Bauherr unter den neuen Förderkriterien auftreten könnte. Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Verfahrensschritte kontinuierlich informiert. Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Machbarkeitsanalyse für das Neubauprojekt „Grüne Mitte“ inkl. Bewohnerbefragung wird von der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH finanziert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitzuteilen, dass das beauftragte Vorhaben „Grüne Mitte“ im Teilprogramm „Aufwertung“ in modifizierter Form in einer einvernehmlich städtebaulichen Lösung (mit Ausweisung der Baufenster) zum Tragen kommt. |
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12.11.2015 - Ausschuss für Bau und Planung |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1/3 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2
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18.11.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 6/2/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
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04.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 21 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag (neu): Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, im Ergebnis der durchgeführten Fragebogenaktion zur Grünen Mitte für die Gestaltung des Marktplatzumfeldes eine mehrgeschossige, vorzugsweise 2- bis 3-geschossige Bebauung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Geschäftsführer der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH zu beauftragen, für den verbleibenden Bereich zwei neue Varianten (mit und ohne innerstädtische Wasserfläche im Kontext mit einer Bebauung) zur Gestaltung vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten für die Planungsleistungen werden im Programm „Aufwertung“ der Städtebauförderung durch die Stadt Forst (Lausitz) finanziert. Zur Vermarktung der Bauflächen des Marktplatzumfeldes wird der Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit dem Geschäftsführer in einer Vermarktungsstrategie zu prüfen, inwiefern durch eine Marktabfrage/Interessenbekundung Dritte (Private) bereit sind, Investitionen zu tätigen bzw. in welcher Form ggf. das Wohnungsunternehmen selbst als Bauherr unter den neuen Förderkriterien auftreten könnte. Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Verfahrensschritte kontinuierlich informiert. Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Machbarkeitsanalyse für das Neubauprojekt „Grüne Mitte“ inkl. Bewohnerbefragung wird von der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH finanziert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr mitzuteilen, dass das beauftragte Vorhaben „Grüne Mitte“ im Teilprogramm „Aufwertung“ in modifizierter Form in einer einvernehmlich städtebaulichen Lösung (mit Ausweisung der Bebauung) zum Tragen kommt.
Abstimmungsergebnis: 13/7/3, mit Mehrheit, lt. geändertem Beschlussvorschlag angenommen
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Ö 14 |
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Bestätigung des Bauprogramms zum Wegebau Forster Weg (verlängerte Frankfurter Straße, von Nordumfahrung bis Mulknitzer Straße) |
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SVV/0217/2015 |
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Ö 15 |
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Zukunftsinvestitionsprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Beantragung der Sanierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz) |
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SVV/0218/2015 |
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Ö 16 |
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Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt (Abwasserabgabensatzung) vom 29.06.2007 sowie die Änderung des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)vom 16.12.2005 |
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SVV/0219/2015 |
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Ö 17 |
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0226/2015 |
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Ö 18 |
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Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0227/2015 |
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Ö 19 |
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Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss |
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SVV/0234/2015 |
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Ö 20 |
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Bestätigung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 |
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SVV/0224/2015 |
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Ö 21 |
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Änderung Gesellschaftsvertrag Lausitz Klinik Forst GmbH |
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SVV/0236/2015 |
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Ö 22 |
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Anfragen |
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N 23 |
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Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunlaverfassung des Landes Brandenburg, hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A für die Leistung Kassen-, Service-, Einlass- und Bewachungsaufgaben für das Jahr 2015 im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz) |
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N 24 |
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Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI - Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Spremberger Straße (B 112) zwischen dem Rosenkreisel und dem Wasserturmkreisel in Forst (Lausitz) |
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N 25 |
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Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) - Beschluss über den finanziellen Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) an den Museumsverein der Stadt Forst (Lausitz) e.V. für die Jahre 2016 bis 2018 |
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N 26 |
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Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro |
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N 27 |
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Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, nahe Enzianweg |
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N 28 |
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Verkauf eines Grundstücks der Gemarkung Groß Jamno, Flur 2 |
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N 29 |
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Verkauf eines Grundstücks der Gemarkung Briesnig, Flur 2 |
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N 30 |
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Erlass der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinn |
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N 31 |
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Anfragen |
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