Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 16.09.2015    
Ö 5  
Terminplanung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse    
Ö 6  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 7  
Bericht der Wirtschaftsförderung zur aktuellen Situation im Logistik- und Industriezentrum Lausitz (Gewerbegebiet Süd)    
Ö 8  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2016/2017
Enthält Anlagen
SVV/0222/2015  
Ö 9  
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Enthält Anlagen
SVV/0229/2015  
Ö 10  
Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0197/2015 (neu)  
Ö 11  
Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Forst (Lausitz) Bestätigung der Ausführungsplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm, hier: Teileinrichtungen des Straßenbaulastträgers Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0213/2015  
Ö 12  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0215/2015  
Ö 13  
Grundsatzbeschluss zur Grünen Mitte
SVV/0216/2015  
Ö 14  
Bestätigung des Bauprogramms zum Wegebau Forster Weg (verlängerte Frankfurter Straße, von Nordumfahrung bis Mulknitzer Straße)
Enthält Anlagen
SVV/0217/2015  
Ö 15  
Zukunftsinvestitionsprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" hier: Beantragung der Sanierung der Schwimmhalle Forst (Lausitz)
SVV/0218/2015  
Ö 16  
Aufhebung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt (Abwasserabgabensatzung) vom 29.06.2007 sowie die Änderung des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)vom 16.12.2005
Enthält Anlagen
SVV/0219/2015  
Ö 17  
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0226/2015  
Ö 18  
Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0227/2015  
Ö 19  
Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0234/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung 1. Änderung B-Plan Innenstadt

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Osten:              Von der westlichen Grenze der berliner Straße sowie von der westlichen

                            Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst.

im Süden:              Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teil­-

                            abschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßen-

                            begrenzungslinie der Hermannstraße

im Westen:              Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

im Norden:              Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen

                            Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    12.11.2015 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0

   
    18.11.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    04.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Osten:              Von der westlichen Grenze der berliner Straße sowie von der westlichen

                            Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst.

imden:              Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teil­-

                            abschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßen-

                            begrenzungslinie der Hermannstraße

im Westen:              Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

im Norden:              Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen

                            Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnisse zu Pkt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

in den Punkten 1 bis 13 und 15 bis 20: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

im Punkt 14: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt.

 

  1. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“

25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

 

Ö 20  
Bestätigung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011
Enthält Anlagen
SVV/0224/2015  
Ö 21  
Änderung Gesellschaftsvertrag Lausitz Klinik Forst GmbH
Enthält Anlagen
SVV/0236/2015  
Ö 22  
Anfragen    
N 23     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunlaverfassung des Landes Brandenburg, hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A für die Leistung Kassen-, Service-, Einlass- und Bewachungsaufgaben für das Jahr 2015 im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)      
N 24     Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI - Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Spremberger Straße (B 112) zwischen dem Rosenkreisel und dem Wasserturmkreisel in Forst (Lausitz)      
N 25     Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) - Beschluss über den finanziellen Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) an den Museumsverein der Stadt Forst (Lausitz) e.V. für die Jahre 2016 bis 2018      
N 26     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro      
N 27     Verkauf eines Grundstücks, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, nahe Enzianweg      
N 28     Verkauf eines Grundstücks der Gemarkung Groß Jamno, Flur 2      
N 29     Verkauf eines Grundstücks der Gemarkung Briesnig, Flur 2      
N 30     Erlass der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinn      
N 31     Anfragen