Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 3).
21.11.2016 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 3).
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/1
23.11.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der Eröffnungsbilanz der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.01.2011 (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 3).