Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 2 bis 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 24 -
13.02.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1 zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0/1
15.02.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit der Änderung im § 12, Absatz 9 zu.
Abstimmungsergebnis: 7/0/3, einstimmig, mit Änderungsantrag angenommen
03.03.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlagen 2 bis 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 19/4/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen