Beschlussvorschlag:
Gemäß § 1 der obigen Verordnung ist die Öffnung von Verkaufsstellen am 27.11.2016 und am 18.12.2016 jeweils von 13.00 -20.00 Uhr gestattet.
Aus der Bürgerschaft ist in den letzten Tagen mehrfach die Frage an uns herangetragen worden warum nicht am Wochenende des Weihnachtsmarktes die Geschäfte geöffnet sind. Anbetracht der Medienwirksamen Aktionen der Einzelhändler am 10.November in der sie auf ihre prekäre Lage Aufmerksam gemacht haben, ist es wenig verständlich warum gerade an diesem Sonntag die Geschäfte geschlossen bleiben. Da wir dieses Interesse nachvollziehen können und unter der besonderen Situation der dauerhaften Sperrung der Spremberger Straße und ihrer Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel beantragen wir den
§ 1 der obigen Verordnung um einen Termin mit dem Satz:
„11.12.2016Weihnachtsmarkt Forst –Stadtkirche“
zu erweitern.