Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: Hauptamtliche Bürgermeisterin/bzw. von ihr dauerhaft Betrauter
6 Sitze:Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf):
2 SitzeAfD
1 SitzSPD/FDP/Grüne
1 SitzCDU
1 Sitz„Gemeinsam für Forst“
1 SitzSitz geht durch Einigung oder nach Losentscheid an die AfD oder DIE LINKE
11.09.2024 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 -
27.09.2024 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 28/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Durchführung Winterdienst auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Forst(Lausitz) - LOS 1, LOS 2, LOS 3 - Saison 2024 / 2025 - ZVS L EU 90 75/24
Vollzug des § 62 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/A - Straßen-, Kanal- und Leitungsbau Muskauer Straße 2. Bauabschnitt (zwischen Bahnübergang und Töpferstraße) in Forst (Lausitz)