Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 36. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 36. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses
Gremium: Haupt- und Petitionsausschuß
Datum: Mi, 11.06.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 35. Sitzung am 21.05.2003    
Ö 5  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
Termine für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse für das II. Halbjahr 2003    
Ö 7  
1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0839/2002/2  
Ö 8  
1. Aufhebung des Beschlusses vom 26. Juni 1998, Drucksachen-Nr. StVV/671/98 2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerspeisung
SVV/0951/2003  
Ö 9  
1. Aufhebung des Beschlusses vom 12. Dezember 1997 Drucksachennummer StVV/416/96/1 2. Essengeldfestsetzung zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Versorgung der Kinder (von 0 Jahren bis zum Beginn des Grundschulbesuches) mit Mittagessen in Kindertagesstätten und Tagespflege
SVV/0966/2003  
Ö 10  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflege
SVV/0977/2003  
Ö 11  
Beschluss zur erneuten, verkürzten Offenlage des Bebauungsplans "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 /L 48" an die Euloer Straße
SVV/0980/2003  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße gem.

§ 3 (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.
 

Das Plangebiet ist begrenzt:

       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)
 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom Mai 2003 sowie der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

   
    04.06.2003 - Planungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

   
    11.06.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen

   
    27.06.2003 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 30 - ungeändert beschlossen
    Beschlußvorschlag:

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße gem.

§ 3 (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.
 

Das Plangebiet ist begrenzt:

¨       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

¨       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

¨       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

¨       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)
 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom Mai 2003 sowie der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 12  
Beschluss zum B-Plan "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
SVV/1012/2003  
Ö 13  
Stadtumbauprogramm Forst (Lausitz) hier: Wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Grundsätze
SVV/0950/2003/neu  
Ö 14  
Beschluss zur Änderung 2a des Flächennutzungsplans der Stadt Forst (Lausitz) 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Feststellungsbeschluss
SVV/1010/2003  
Ö 15  
Vollzug des § 66 Abs. 1 und 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) hier: Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und die teilweise Freistellung der Stadt Forst (Lausitz) von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung
SVV/1011/2003  
Ö 16  
Plan - Ist - Vergleich per 30.04.2003 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/1005/2003  
Ö 17  
Beantragung der Investitionspauschalen 2004
SVV/0983/2003  
Ö 18  
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/1004/2003  
Ö 19  
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/1003/2003  
Ö 19.1  
Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/1021/2003  
Ö 20  
Anfragen    
N 21     Abschluss einer Honorarvereinbarung      
N 22     Vollzug der Abgabenordnung (AO) hier: Teilerlass eines Erschließungsbeitrages "Magnusstraße" gemäß § 227 AO      
N 23     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg sowie des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOL/A - Neuansiedlung Horno, Neubau kommunales Gemeindezentrum Leistung: AusstattungSaal      
N 23.1     Bestätigung des Vergabevorschlages "Lieferung des Löschgruppenfahrzeuges 16/12 für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)"      
N 24     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für die Stadt Forst (Lausitz) bei der Genossenschafts- Hypothekenbank AG      
N 25     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Darlehens aus dem KfW-Infrastrukturprogramm Sonderfonds "Wachstumsimpulse" in Höhe von 300.000 Euro für die Stadt Forst (Lausitz)      
N 26     Verkauf des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Flur 25, Flurstück 192/1 mit 273 m²      
N 27     Erwerb der Grundstücke in der Gemarkung Forst (L.), Gubener Str. 12 A, Flur 16, Flurstück 209/1 und Gubener Str. 14, Flur 16, Flurstücke 205 und 207/1      
N 28     Erwerb des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Teilfläche des Flurstückes 7/11 mit ca 58 m² der Flur 32      
N 29     Verkauf des Grundstückes Flur 24, Flurstücke 3 und 4      
N 30     Anfragen