Die Stadtverordneten beschließen die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz).
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur Information.
16.10.2006 - Wirtschafts- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0
18.10.2006 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:9/0/0
03.11.2006 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz).
Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur Information.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg sowie des § 25a der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOL / A - Lieferung und Inbetriebnahme von 10 GSM Fernwirkunterstationen
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)