Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. §34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Teichstraße“.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.
22.08.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0
28.08.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - an Verwaltung zurück verwiesen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage mit der Ergänzung im Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: 11/0, einstimmig mit Hinweis zur Ergänzung der Beschlussfassung angenommen
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Schmutzwasserkanalbau Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 4. BA (Am Wasserwerk und Sandweg zwischenAm Wasserwerk und Grabenweg) in Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Vollstromlieferung für die Kläranlage Forst und 9 Schmutzwasserpumpstationen für das Jahr 2014
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Lieferung und Installation von 2 Drehkolbenverdichtern auf der Kläranlage Forst (Lausitz)