Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree–Neiße.
26.08.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree–Neiße.
Abstimmung Stadtverordnete:7/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0
28.08.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree–Neiße.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Schmutzwasserkanalbau Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 4. BA (Am Wasserwerk und Sandweg zwischenAm Wasserwerk und Grabenweg) in Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Vollstromlieferung für die Kläranlage Forst und 9 Schmutzwasserpumpstationen für das Jahr 2014
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Lieferung und Installation von 2 Drehkolbenverdichtern auf der Kläranlage Forst (Lausitz)