Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 28.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:50
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 29.06.2018 und zu der Niederschrift vom 24.07.2018    
Ö 5  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 6  
Bekanntmachungen    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11  
Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Lausitzrunde"
Enthält Anlagen
SVV/0588/2018  
Ö 12  
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0591/2018  
Ö 13  
Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" für das Wirtschaftsjahr 2017
SVV/0592/2018  
Ö 14  
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2018 für den Eigenbetrieb "StädtischeAbwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0593/2018  
Ö 15  
Beauftragung der Prüfungen des Jahresabschlusses 2018 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
SVV/0595/2018  
Ö 16  
Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Verein "Lausitzer Land e. V."
SVV/0616/2018  
Ö 17  
Bestätigung des Jahresabschlusses 2015
Enthält Anlagen
SVV/0589/2018  
Ö 18  
Gesamtentlastung der Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015
SVV/0590/2018  
Ö 19  
Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 2. Stellvertreter der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Heike Korittke, ab dem 17.05.2018
SVV/0594/2018  
Ö 20  
Grundsatzbeschluss zur Änderung des lichten Raumes der Euloer Straße, zwischen Teichstraße und August-Bebel-Straße, unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG "Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) - Cottbus / Euloer Straße"
SVV/0550/2018/1(neu)  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 11,00 m mit Gewährleistung einer 6,50 m breiten Fahrbahn, eines 2,75 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges (östliche Straßenseite) und eines 1,75 m breiten Radweges (westliche Straßenseite), einschließlich ihrer Sicherheitsabstände.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der lichten Höhe der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 4,50 m.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass Inhalt der Kreuzungsvereinbarung der zweigleisige Ausbau der Bahnverbindung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und Cottbus sowie die Elektrifizierung dieser Strecke ist.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Bau der Westumfahrung (Ortsumgehung) für die Aufnahme des überregionalen Verkehrs oberste Priorität hat. Das sollte ebenfalls Inhalt der Kreuzungsvereinbarung sein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister, die formalisierten Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Finanzierungsmöglichkeiten die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern. Der Bürgermeister wird die Stadtverordneten zeitnah über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.

   
    28.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufweitung des Straßenquerschnittes der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 11,00 m mit Gewährleistung einer 6,50 m breiten Fahrbahn, eines 2,75 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges (östliche Straßenseite) und eines 1,75 m breiten Radweges (westliche Straßenseite), einschließlich ihrer Sicherheitsabstände.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Änderung der lichten Höhe der Euloer Straße unterhalb der Eisenbahnüberführung im Zuge des Bauvorhabens der DB Netz AG „Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst (Lausitz) Cottbus / Euloer Straße“ auf 4,50 m.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass Inhalt der Kreuzungsvereinbarung der zweigleisige Ausbau der Bahnverbindung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und Cottbus sowie die Elektrifizierung dieser Strecke ist.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, dass der Bau der Westumfahrung (Ortsumgehung) für die Aufnahme des überregionalen Verkehrs oberste Priorität hat. Das sollte ebenfalls Inhalt der Kreuzungsvereinbarung sein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister, die formalisierten Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Finanzierungsmöglichkeiten die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern. Der Bürgermeister wird die Stadtverordneten zeitnah über den weiteren Verlauf der Verhandlungen informieren.

 

Abstimmungsergebnis: 16/6/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 21  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Ortslage Keune hier: Satzungsänderungsbeschluss in Bezug auf die Neuregelung von Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Keune im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens
Enthält Anlagen
SVV/0579/2018  
Ö 22  
Beschluss zur Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Klarstellungssatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0580/2018  
Ö 23  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Ortsbereich Eulo hier: Satzungsänderungsbeschluss in Bazug auf die Neuregelung von Klarstellungsflächen i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGBbei der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsbereich Eulo im Rahmen eines 1. Änderungsverfahrens
Enthält Anlagen
SVV/0583/2018  
Ö 24  
Beschluss zur Einleitung eines 2. Änderungsverfahrens für eine Teilfläche des Bebauungsplanes "Am Haag" hier: Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0604/2018  
Ö 25  
Freiraumplanung Innenstadt Forst (Lausitz) hier: Entwicklung Grüne Mitte auf der Grundlage des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbes mit Modifikationen
Enthält Anlagen
SVV/0605/2018  
Ö 26  
Freiraumplanung Innenstadt Forst (Lausitz) hier: Entwicklung Grüne Mitte auf der Grundlage der Gestaltungsvariante Geschichtsgärten
Enthält Anlagen
SVV/0606/2018  
Ö 27  
Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge oder Einbeziehung gezahlter Beiträge in die aktuellen Abwassergebühren
SVV/0614/2018  
Ö 28  
Anfragen    
N 29     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 2.000.000,00 Euro      
N 30     Anfragen