Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 31. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses
Gremium: Haupt- und Petitionsausschuß
Datum: Mi, 20.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:00
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 30. Sitzung am 04.09.2002, von der Sondersitzung am 20.09.2002 und von der Sondersitzung am 16.10.2002    
Ö 5  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
Termine für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse für das I. Halbjahr 2003    
Ö 7  
Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren
Enthält Anlagen
SVV/0828/2002  
Ö 8  
Änderung des Termins zur Auflösung Grundschule 5, Cottbuser Str. 151, 03149 Forst
SVV/0792/2002  
Ö 9  
Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sporthallen
SVV/0793/2002  
Ö 10  
Richtlinie zur Nutzung der Sporthallen der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0794/2002  
Ö 11  
Satzung zur Bildung von Schulbezirken und deren Überschneidungsgebiete sowie Bestimmung der örtlich zuständigen Schule für die Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004
SVV/0796/2002  
Ö 11.1  
Eintrittspreisfestlegung für die Rosengartenfesttage 2003
SVV/0833/2002  
Ö 12  
Beschluss zum B-Plan "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
SVV/0797/2002  
Ö 13  
Handlungsinitiative "Zukunft im Stadtteil - ZiS 2000" Projekt: Einrichtung eines Musikstudios im Jugendklubhaus East-Side
SVV/0798/2002  
Ö 14  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße
SVV/0806/2002  
Ö 15  
Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Land-Programm "Stadtumbau Ost"
SVV/0808/2002  
Ö 16  
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Wasserturm"
SVV/0809/2002  
Ö 17  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)"
SVV/0810/2002  
Ö 18  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" (Teiländerung Nr. 2A desFlächennutzungsplanes)
SVV/0811/2002  
Ö 19  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"
SVV/0419/2001/2 neu  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans “Wochenendhausgebiet Eulo-Nord” ist begrenzt durch:

 

  • den Spechtweg im Nordwesten
  • die Robert-Koch-Straße im Nordosten
  • die Falkenstraße im Südosten
  • die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44
    im Südwesten

 

 

 

   
    14.11.2002 - Planungsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Abstimmung über den Antrag von Herrn Paeschke:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/3/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/4/0

   
    20.11.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 5/2/2, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

   
    06.12.2002 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag alt:

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:

 

·         den Spechtweg im Nordwesten

·         die Robert-Koch-Straße im Nordosten

·         die Falkenstraße im Südosten

·         die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44

·         im Südwesten

 

Beschlußvorschlag neu:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wohngebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohngebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:

 

·         den Spechtweg im Nordwesten

·         die Robert-Koch-Straße im Nordosten

·         die Falkenstraße im Südosten

·         die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44

·         im Südwesten

 

Dazu ist der veränderte Flächennutzungsplan der SVV zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlußvorlage: 16/9/3, mehrheitlich angenommen

 

Herr Dr. Reinfeld kündigte unmittelbar nach der Abstimmung die Beanstandung des Beschlusses an.

Ö 20  
Beratung und Beschlußfassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002
SVV/0824/2002  
Ö 21  
Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung Haushaltsjahr 2001 - Tischvorlage -
SVV/0801/2002  
Ö 22  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das III. Quartal 2002
SVV/0831/2002  
Ö 23  
Neufassung der Richtlinie für die Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen den Städten Wermelskirchen und Forst (Lausitz)
SVV/0829/2002  
Ö 24  
Fassung einer Richtlinie für die Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen den Gemeinden Lubsko, Brody und Forst (Lausitz)
SVV/0830/2002  
Ö 25  
Information zur Struktur der Stadtverwaltung    
Ö 26  
Anfragen    
N 27     Veräußerung des Hochdruckspülfahrzeuges      
N 27.1     Einleitung eines Rechtsstreites zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen      
N 28     Verteilung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen der rechtlich unselbständigen "Heiner-Schuster-Stiftung"      
N 29     Erwerb des Grundstückes Flur 20, Flurstück 61, ca 400 m²      
N 30     Erwerb von Teilflächen derFlurstücke 4, 5/1 und 9/1der Flur 16 mit insgesamt ca 229 m²      
N 31     Verkauf des Grundstückes Flur 17, Flurstück 65 mit 280 m²      
N 32     Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages mit Frau Gabriele Mayr sowie Rückforderung des bereits gezahlten Erfolgshonorares von der Wirtschaftsberatung Wildemann & Partner      
N 33     Klageverfahren der Stadt Forst (Lausitz) gegen die Wirtschaftsberatung Wildemann & Partner auf Rückzahlung des bereits gezahlten Erfolgshonorares für die nicht erfolgte Industrieansiedlung der Frau Gabriele Mayr. Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Cottbus, verkündet am 05.09.2002 und zugestellt am 07.10.2002 (Geschäfts-Nr. 6 O 473/01)      
N 34     Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages Stadt Forst (Lausitz) / Frau Gabriele Mayr vom 19.04.1999, UR-Nr.: 931/1999      
N 35     Bericht über die Aufsichtsratssitzung Krankenhaus Forst am 05.11.2002      
N 36     Anfragen