Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1 sowie von Bürgern entsprechend Anlage 2.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das Gebiet “Am Haag”.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden:
¨ durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, Gemarkung Forst, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst
¨ überwiegend durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst
¨ durch die nördliche Grenze der Flurstücke 233, 227, 248, 236 und 249, Flur 17, Gemarkung Forst
Im Osten:
durch die westliche Seite des Mühlgrabens
Im Süden:
durch den Mühlgraben
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.