1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter 6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)) 2 Sitze Fraktion CDU / DSU 2 SitzeFraktion Die Linke 1 SitzFraktion SPD 1 SitzFraktion FDP
2.Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt durch offenen Wahlbeschluss die namentliche Besetzung des Aufsichtsrates.
03.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister oder Vertreter 6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 97 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)) 2 Sitze Fraktion CDU / DSU 2 SitzeFraktion Die Linke 1 SitzFraktion SPD 1 SitzFraktion FDP
2.Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt durch offenen Wahlbeschluss die namentliche Besetzung des Aufsichtsrates.
Abstimmungsergebnis zur Vorlage incl
Abstimmungsergebnis zur Vorlage incl. namentlicher Besetzung: 25/0, einstimmig angenommen