Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Absicht der Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt. Die Absicht der Teileinziehung ist drei Monate vor Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes öffentlich bekannt zu machen (§ 8 Abs. 3 BbgStrG).
1. Der gesamte “innere Platz” wird Fußgängerbereich.
2. Die östlich verlaufende Fahrgasse (Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) wird für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ausgenommen Kraftomnibusse, gesperrt.
3. Die Aufenthaltsfläche mit dem “Platanendach” östlich der Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und Mühlenstraße wird Grünfläche.