Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage sowie einer Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
10.11.2022 - Ausschuss für Planung
Ö 10 -
16.11.2022 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 15 -
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage sowie einer Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung zu der Vorlage:
8/2/0
02.12.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 20/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.