Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplans mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) wird geändert. Der geänderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung vom 17.01.2023 bestehend aus der Planzeichnung vom 17.01.2023. Die Begründung vom 17.01.2023 wird gebilligt.
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
14.02.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
15.02.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplans mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) wird geändert. Der geänderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung vom 17.01.2023 bestehend aus der Planzeichnung vom 17.01.2023. Die Begründung vom 17.01.2023 wird gebilligt.
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
6/2/0
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich befürwortet.
03.03.2023 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 17/4/2
Damit ist der Beschlussvorschlag mit Mehrheit angenommen.