Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 27.01.2023    
Ö 5  
Strukturwandel    
Ö 6  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 7  
Enthält Anlagen
Information des Werksausschusses für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" über Anforderungsgerechte Grundstücksentwässerungsanlagen - rechtlicher Rahmen und technische Anforderungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung    
Ö 8  
Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan "Energiepark Bohrau" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0527/2023  
Ö 9  
Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen im Rahmen eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich undzur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0529/2023  
Ö 10  
Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR)
Enthält Anlagen
SVV/0531/2023  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Statusbericht zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0540/2023  
Ö 12  
Unterjährige Berichtspflicht gem. § 29 KomHKV zum Haushaltsvollzug 2022    
Ö 13  
Enthält Anlagen
Stellenplan 2023
SVV/0523/2023  
Ö 14  
Konsolidierung der Personalkosten
SVV/0533/2023  
Ö 15  
Dorfgemeinschaftshaus Mulknitz
SVV/0534/2023  
Ö 16  
Vertraglicher Abschluss zu Entschädigungszahlungen nach EEG und BbgWindAbgG zur finanziellen Sicherung des Haushalts der Stadt Forst (Lausitz) sowie der Ortsteilbudgets gemäß BbgKomVerf §46 Satz 3b
SVV/0535/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die

Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem

brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4)

vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.

 

b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die

Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.

 

c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.

 

d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen

Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen.

   
    06.02.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
    Ö 9 - abgelehnt
   
   
    15.02.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 16 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die

Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem

brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4)

vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.

 

b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die

Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.

 

c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.

 

d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen

Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

3/7/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.

Ö 17  
Neuordnung der Zuweisung der Ortsteilbudgets an die Ortsteile gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung §46 Satz 3b
SVV/0536/2023  
Ö 18  
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
SVV/0524/2023  
Ö 19  
Anfragen / Sonstiges    
N 20     Anfragen / Sonstiges