Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die
Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem
brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4)
vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.
b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die
Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.
c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.
d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen
Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen.
Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:
3/7/0
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.