Ab dem Haushaltsjahr 2023 und dann fortlaufend den Ortsteilen der Stadt Forst (Lausitz)entsprechend der Brandenburgischen Kommunalverfassung §46 Abs. 3b ein Ortsteilbudgetzur Verfügung zu stellen, über dass die Ortsbeiräte in eigener Verantwortung verfügen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend ein Ortsteilbudget je Ortsteil in Höhe von27,50 Euro pro Einwohner*in Euro aus dem Haushalt der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Für die nachfolgenden Haushaltsjahre, die Ortsteilbudgets aus den ab 2024/25 zuerwartenden Sondervergütungen lt. EEG und BbgWindAbgG sicherzustellen bzw. zufinanzieren.
06.02.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 10 - abgelehnt
15.02.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 17 - abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Ab dem Haushaltsjahr 2023 und dann fortlaufend den Ortsteilen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Brandenburgischen Kommunalverfassung §46 Abs. 3b ein Ortsteilbudgetzur Verfügung zu stellen, über dass die Ortsbeiräte in eigener Verantwortung verfügen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend ein Ortsteilbudget je Ortsteil in Höhe von 27,50 Euro pro Einwohner*in Euro aus dem Haushalt der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Für die nachfolgenden Haushaltsjahre, die Ortsteilbudgets aus den ab 2024/25 zu erwartenden Sondervergütungen lt. EEG und BbgWindAbgG sicherzustellen bzw. zufinanzieren.
Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:
1/6/2
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.