Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Landesamt für Umwelt Brandenburg
(LfU) darüber zu informieren, dass der Verdacht besteht, dass seitens des Betreibers des
BioEnergie Park Forst wesentliche Forderungen und Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImschG) hinsichtlich der Luftreinhaltung und
Geräuschreduzierung während des Betriebes der derzeitigen Anlagen nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang eingehalten werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt diesbezüglich das LfU
Aufzufordern, aufgrund der Dringlichkeit bis zum 30.06.2024, ein entsprechendes
Gutachten über die Einhaltung der vorgeschriebenen Schall — und Luftimmissionswerte
vorzulegen. Dieses Gutachten ist von einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen
zu verfassen.
3. Sollten wesentliche Verstöße festgestellt werden, beschließt die Stadtverordnetenversammlung bereits jetzt das LfU aufzufordern, ein erneutes
immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für den fach — und sachgerechten
Weiterbetrieb des Bioenergie Parkes Forst einzuleiten. Das LfU wird gleichfalls
aufgefordert, bis zum Abschluss des Verfahrens das Ruhen des Betriebs anzuordnen und
wg. Gefahr im Verzug einen Weiterbetrieb während des Rechtsweges nicht zuzulassen.