Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 31.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 15.03.2024
SVV/0044/2024  
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 8  
Information zur Entwicklung Schulstandort Keune    
Ö 9  
Information zur Entwicklung Textilmuseum    
Ö 10  
Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin und den zusätzlichen Informationen    
Ö 11  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 12  
Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0702/2024  
Ö 13  
Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.03.2016
Enthält Anlagen
SVV/0716/2024/1  
Ö 14  
Neuwahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0717/2024  
Ö 15  
Beschluss über die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses – Tagebau Jänschwalde
SVV/0718/2024  
Ö 16  
Beauftragung der Prüfungen des Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
SVV/0708/2024  
Ö 17  
Freiraumplanung Innenstadt Forst (Lausitz) hier: Entwicklung Grüne Mitte auf der Grundlage des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbes für den Teilbereich 5.1
Enthält Anlagen
SVV/0692/2024  
Ö 18  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Neubau einer 1,5 - zügigen Grundschule und des Hortes "Pfiffikus" in Keune auf den Flurstücken 778/5 sowie 778/14, Flur 33, Gemarkung Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0693/2024  
Ö 19  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "15. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel derAusweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Hort
Enthält Anlagen
SVV/0695/2024  
Ö 20  
Ausgleichsbepflanzung und Aufforstung Bioenergiepark Forst (Lausitz)
SVV/0703/2024/2  
Ö 21  
Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Standort Wirtschaftsdüngerlager" mit gleichzeitiger partieller Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (hier: 16. Änderungsverfahren)
Enthält Anlagen
SVV/0710/2024  
Ö 22  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) für die Dorfstraße im unbefestigten Bereich (Straßenabschnitt 03 und 04 gemäß Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz)), OT Sacro
Enthält Anlagen
SVV/0713/2024  
Ö 23  
Fortführung des Einzelhandelskonzeptes Forst (Lausitz)
SVV/0719/2024/1  
Ö 24  
Überprüfung der Einhaltung des Immissonsschutzgesetzes des BioEnergie Parkes Forst
SVV/0721/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Landesamt für Umwelt Brandenburg

(LfU) darüber zu informieren, dass der Verdacht besteht, dass seitens des Betreibers des

BioEnergie Park Forst wesentliche Forderungen und Bestimmungen des

Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImschG) hinsichtlich der Luftreinhaltung und

Geräuschreduzierung während des Betriebes der derzeitigen Anlagen nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang eingehalten werden.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt diesbezüglich das LfU

  Aufzufordern, aufgrund der Dringlichkeit bis zum 30.06.2024, ein entsprechendes

  Gutachten über die Einhaltung der vorgeschriebenen Schall — und Luftimmissionswerte

  vorzulegen. Dieses Gutachten ist von einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen

  zu verfassen.

 

3. Sollten wesentliche Verstöße festgestellt werden, beschließt die  Stadtverordnetenversammlung bereits jetzt das LfU aufzufordern, ein erneutes

 immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für den fach — und sachgerechten

 Weiterbetrieb des Bioenergie Parkes Forst einzuleiten. Das LfU wird gleichfalls

 aufgefordert, bis zum Abschluss des Verfahrens das Ruhen des Betriebs anzuordnen und

 wg. Gefahr im Verzug einen Weiterbetrieb während des Rechtsweges nicht zuzulassen.

 

   
    15.05.2024 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 21.1 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis zur Überweisung an die Stadtverordnetenversammlung: 3/3/3

 

Abstimmungsergebnis zur Vorlage: 1/6/2

 

Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage abgelehnt.

 

   
    31.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 24 - zurückgezogen
   
Ö 25  
Solar-Euro für Mulknitz, Bohrau und Briesnig
SVV/701/2024/1  
Ö 26  
Prüfung und Errichtung zweiter baulicher Rettungsweg sowie Ertüchtigung von Räumen im Dachgeschoss des Altbaus der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0720/2024  
Ö 27  
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Forster Sportverein Schwarz-Weiß Keune e.V., Sanierung und Modernisierung eines Sportplatzes zu einem sportlichen, ökologischen und sozialen Integrationszentrum einer Kleinstadt hier: Festsetzung des Projektumfanges zur Erreichung der vereinbarten Ziele
Enthält Anlagen
SVV/0722/2024  
Ö 28  
Anfragen / Sonstiges    
N 29     Fortsetzung Bericht der Bürgermeisterin      
N 30     Grundstücksverkauf Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 35      
N 31     Personalangelegenheit zur Besetzung der Fachbereichsleitung Stadtentwicklung      
N 32     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ in Höhe von 1.500.000,00 Euro.      
N 33     Anfragen / Sonstiges