Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages der Stadt Forst (Lausitz) und der Leag für den Solar-Park Bohrau/Briesnig erhält die Stadt Forst (Lausitz) eine Vergütung durch den sogenannten Solar-Euro. In Verbindung damit, wird über den gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und den Ortsteilen Mulknitz, Bohrau und Briesnig vereinbart, dass insgesamt 10 Prozent der erzielten Einnahmen der Vergütung der Solaranlagen dieses Solar-Euros direkt an die Ortsteile zur freien Verwendung aus dem jährlichen Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Zuwendungen aus den 10 Prozent werden anteilig auf Grundlage der Einwohner berechnet. Diese Berechnung ist jährlich zu erneuern.
Die Ortsbeiräte werden über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen zu Beginn des Haushaltsjahres informiert.
Die Ortsbeiräte können frei und im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten über die Verwendung der finanziellen Mittel während des folgenden Haushaltsjahres entscheiden.
Finanzielle Mittel, die nicht ausgegeben werden, können dem Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) zurückgeführt werden. Ausnahme bildet hierbei ein Antrag des jeweiligen Ortsbeirates, die überschüssigen finanziellen Mittel in das kommende Haushaltsjahr per Antrag zu übertragen. Dieser Antrag wird dann als Vorlage der Verwaltung in die Haushaltsberatungen eingepflegt.