Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Lieferung einer Großkehrmaschine, Mietzeit 3 Jahre
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Zeitvertrag zur Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Stadtgebiet Forst (Lausitz)