Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
15.09.2022 - Ausschuss für Planung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
21.09.2022 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
9/0/0
Damit ist die Vorlage einstimmig befürwortet.
21.10.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung: 22/0/0
Damit ist der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
Herr Dr. Wußmann und Herr Körber entschuldigen sich und verlassen 18:25 Uhr die Versammlung.
Information des Werksausschusses für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" über den Abschluss der Arbeiten zur Erneuerung des SW-Kanales am Pestalozziplatz und die finanziellen Auswirkungen
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen -
Planung der Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung der Kläranlage Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen von Grundstücken, der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen in Kleingartenanlagen und des Deponiesickerwassers von der Deponie in Forst (Lausitz)"