Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.
26.08.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0
Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/1
28.08.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (Einführung der Doppik) sowie die 1. Prüfung des doppischen Jahresabschlusses an einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 102 Abs. (2) BbgKVerf.