Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 05.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 19.09.2014    
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 8  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 10  
Einbringung Haushalt 2015    
Ö 11  
Bestätigung der Termine für die Stadtverordnetenversammlungen und der Ausschüsse für das Jahr 2015    
Ö 12  
Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
Enthält Anlagen
SVV/0071/2014  
Ö 13  
1. Änderungssatzung der Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0075/2014  
Ö 14  
Kommunalwahl (Ortsbeiratswahlen in Briesnig und Groß Bademeusel) am 14. September 2014 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
SVV/0079/2014  
Ö 15  
Gründung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0051/2014  
Ö 16  
Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2015
Enthält Anlagen
SVV/0078/2014  
Ö 17  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2015/2016
Enthält Anlagen
SVV/0064/2014  
Ö 18  
Bestätigung der Ergänzung der Kita-Entwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0054/2014  
Ö 19  
Besetzung des Stiftungsbeirates der Stiftung Horno
Enthält Anlagen
SVV/0052/2014  
Ö 20  
Nichtfestsetzung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0066/2014  
Ö 21  
Gesellschaftervertreter der Stadt Forst (Lausitz) in der Lausitz Klinik Forst GmbH ab 2015
SVV/0067/2014  
Ö 22  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwasserbeitragssatzung) - differenzierter Beitragssatz
Enthält Anlagen
SVV/0068/2014  
Ö 23  
Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klein Bademeusel" (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), hier: Satzungsänderungsbeschluss 1. Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0062/2014  
Ö 24  
1. Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt" 2. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0073/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den bisherigen Geltungs­­bereich des seit dem 14.07.2006ltigen Bebauungsplanes Innenstadt ein Bauleit­planverfahren der In­nenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ einzuleiten. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst

 

Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der dlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

 

Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

 

Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungs­linie der Cottbuser Straße

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

   
    13.11.2014 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0

   
    19.11.2014 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 9/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    05.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den bisherigen Geltungs­­bereich des seit dem 14.07.2006ltigen Bebauungsplanes Innenstadt ein Bauleit­planverfahren der In­nenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ einzuleiten. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst

 

Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der dlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

 

Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

 

Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungs­linie der Cottbuser Straße

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1: 24/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 25  
Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"
SVV/0076/2014  
Ö 26  
Anfragen    
N 27     Werkleiterin des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) ab dem 01.01.2015      
N 28     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 650.000,00 Euro      
N 29     Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) - Beschluss über den finanziellen Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) an den Museumsverein der Stadt Forst (Lausitz) e.V. für das Jahr 2015      
N 29.1     Sachstand zur Vermarktung des Verwaltungsgebäudes Cottbuser Straße 10      
N 30     Anfragen