Bis zum 1. September 2023 die Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender) zum Beispiel an den Standorten: Oder-Neiße-Radweg (am Rosengarten), am Kegeldamm
sowie in der Cottbuser Straße/ Promenade zu prüfen und entsprechend zu berichten.
23.03.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
24.04.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 8 - geändert beschlossen
26.04.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Bis zum 1. September 2023 die Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender) zum Beispiel an den Standorten: Oder-Neiße-Radweg (am Rosengarten), am Kegeldamm
sowie in der Cottbuser Straße/ Promenade zu prüfen und entsprechend zu berichten.
Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Beschluss zum widerruflichen Vergleich Wehrinselstraße auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)"