Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Kreis der Bewerber für die Vorschlagsliste folgende Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.
26.04.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Kreis der Bewerber für die Vorschlagsliste folgende Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 10/0/0
12.05.2023 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Es erfolgt das Wahlergebnis.
Die Namen werden von Herrn Paeschke verlesen. Es sind 38 Kandidaten gewählt.
Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Beschluss zum widerruflichen Vergleich Wehrinselstraße auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf
Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)"